Allgemeine Informationen zur Psychotherapie

Wann ist eine Psychotherapie sinnvoll?

Jeder kennt psychische Beschwerden. Jeder Mensch gerät mal im Laufe seines Lebens in Krisen, die er oft ohne professionelle Hilfe bewältigen kann. Gespräche mit vertrauten Personen oder die eigenen Selbstheilungskräfte reichen dabei zur Bewältigung aus.

Es kann aber auch sein, dass es über Wochen und Monate nicht gelingt, die psychischen Beschwerden alleine oder durch Gespräche mit vertrauten Personen zu lindern. Die psychischen Probleme bleiben bestehen, entwickeln ein Eigenleben. In diesem Fall kann eine Psychotherapie sinnvoll sein.

Im Weiteren könnten die folgende Aussagen Ihnen bei den Entscheidung helfen, ob Sie eine Psychotherapie beginnen sollten:

  • Ich fühle mich überlastet, habe Schwierigkeiten meinen Alltag zu bewältigen.
  • Ich fühle mich in einer Lebenskrise.
  • Ich mache mir ständig Sorgen.
  • Ich habe Angst.
  • Ich schlafe sehr schlecht ein/schlafe nicht durch/kann kaum schlafen.
  • Ich leide unter körperlichen Beschwerden/einer chronischen Erkrankung.
  • Ich kann kaum arbeiten/bin häufig krankgeschrieben.
  • Ich bin oft gereizt und/oder aggressiv und/oder anderen gegenüber heftig.
  • Ich habe das Gefühl mich nicht wehren zu können.
  • Ich bin oft traurig/niedergeschlagen.
  • Mir ist oft alles egal.
  • Ich komme mit mir/meinem Leben nicht mehr zu recht.
  • Es kommt vor, dass ich vergangene schreckliche Erlebnisse wiedererlebe
    (z. B. im Traum, tagsüber als Film/Bild, etc.).
  • Manchmal habe ich das Gefühl, nicht "ich selbst" zu sein.


Sollten Sie einer oder mehreren Aussagen zustimmen, könnte eine Psychotherapie für Sie hilfreich sein.

Ablauf

Seit dem 01.04.2017 sind die neuen Psychotherapie-Richtlinien in Kraft getreten. Hiermit sind Veränderungen verbunden, die primär das Ziel einer besseren Versorgung des Patienten haben. An dieser Stelle sind besonders zwei Veränderungen zu nennen: Die telefonische Sprechstunde (Meine telefonischen Sprechstunden) sowie die psychotherapeutische Sprechstunde.

Telefonische Sprechstunde

Psychologische Psychotherapeuten sind seit dem 01.04.2017 verpflichtet je nach Versorgungsauftrag (voller bzw. halber Versorgungsauftrag) 200 Minuten bzw. 100 Minuten in der Woche persönlich telefonisch erreichbar zu sein.

Die telefonische Sprechstunde dient der Terminanfrage und Terminvereinbarung. Sie dient nicht der Beratung.

Meine telefonischen Sprechstunden sind:

Montags und mittwochs in der Zeit von 7.30 Uhr bis 8.30 Uhr sowie in der Zeit von 12.50 Uhr bis 13.30 Uhr. Mögliche Abweichungen werden im Ansagetext meines Anrufbeantworters bekannt gegeben.

Psychotherapeutische Sprechstunde

Seit dem 01.04.2018 ist jeder gesetzlich versicherter Patient vor der Beantragung einer ambulanten Psychotherapie verpflichtet eine psychotherapeutische Sprechstunde (mind. 50 Minuten, höchstens 150 Minuten) in Anspruch genommen zu haben.

Mit Hilfe dieser Sprechstunden soll ein zeitnaher Zugang zur psychotherapeutischen Abklärung ermöglicht werden. In diesen Gesprächen soll herausgefunden werden, ob ein störungsrelevantes Problem vorliegt und somit eine Psychotherapie sinnvoll wäre. Nicht immer ist die notwendig. In diesen Fällen können andere Maßnahmen hilfreich sein wie beispielsweise Beratungsstellen oder andere medizinische Maßnahmen. Der Patient wird entsprechend beraten und erhält diese Empfehlung schriftlich in Form eines Formulars.

Wurde in den Sprechstundenterminen festgestellt, dass eine Psychotherapie in Ihrem Falle hilfreich wäre und ich Ihnen einen Therapieplatz anbieten kann (dies ist aus Kapazitätsgründen leider nicht immer möglich), schließen sich mindestens zwei, höchstens vier sogenannte probatorische Sitzungen an.

Probatorische Sitzungen

In den probatorischen Sitzungen sind zwei Punkte von besonderer Bedeutung:

1. Fühle ich mich bei der Therapeutin gut aufgehoben?

2. Habe ich als Therapeutin das Gefühl Ihnen helfen zu können.

Zur Klärung dieser Fragen stehen maximal vier Termine je 50 Minuten zur Verfügung, die normalerweise von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen übernommen werden. Diese Sitzungen werden deshalb als "probatorische Sitzungen" (Probesitzungen) bezeichnet. Ist die Frage der Zusammenarbeit zwischen Ihnen und mir positiv beantwortet (spätestens bis zum vierten Termin sollte dies geklärt sein), wird ein Therapieantrag nach Ihrer Zustimmung von mir bei Ihrer Krankenversicherung eingereicht. Im Falle der Genehmigung übernimmt Ihre Krankenversicherung die weiteren Kosten der Psychotherapie.

Was passiert in einer Psychotherapie?

Von Beginn an geht es in der Therapie um aufmerksames Zuhören und Nachfragen meinerseits sowie um Vermittlung von Informationen, damit Sie die Zusammenhänge besser verstehen lernen. Gemeinsam erarbeiten wir wie es zu Ihren Problemen gekommen ist und welche Veränderungsmöglichkeiten es gibt. Hierzu sollen die eigenen (vielleicht verschütt gegangenen) Fähigkeiten reaktiviert oder neue erlernt werden, damit diese für die Lösung der Probleme genutzt werden können.

Im Weiteren sollen ein verändertes Denken über sich selbst/über andere, erweiterte Einstellungen und neue Verhaltensweisen gefördert werden.

Für eine erfolgreiche Therapie ist ihre Mitarbeit sehr wichtig. Dies bedeutet z. B. , dass Sie die im Laufe der Therapie erarbeitete Strategien auch zwischen den Sitzungen aktiv umgesetzten.

Die Dauer einer Psychotherapie ist individuell unterschiedlich. Am Anfang der Therapie finden die Termine wöchentlich statt, später im größeren Abstand. Dies wird jedoch immer gemeinsam entschieden.

Woran erkennen Sie, ob ein Therapeut qualifiziert ist für Psychotherapie?

Der Titel "Psychologischer Psychotherapeut" oder "Ärztlicher Psychotherapeut" ist seit 1999 in Deutschland gesetzlich geschützt. Das Psychotherapeutengesetz legt fest, dass nur noch Diplom-Psychologen/Master-Psychologen (Psychologische Psychotherapeuten) oder Mediziner (Ärztliche Psychotherapeuten) diesen Titel führen dürfen, die nach ihrem Universitätsstudium eine spezielle mehrjährige Zusatzausbildung absolviert haben und denen eine staatliche Approbation erteilt wurde (www.kvno.de).

Schweigepflicht

Psychotherapeuten sind zur Verschwiegenheit über das verpflichtet, was ihnen durch Patienten oder durch Dritte beruflich anvertraut und bekannt geworden ist. Sollte es für die Behandlung wichtig sein, dass Informationen von Dritten (z.B. Austausch mit Ihrem Arzt, Einholen von Klinikberichten, etc.) notwendig erscheinen, so geschieht dies immer erst, nachdem ich von Ihnen eine Schweigepflichtentbindung erhalten habe. Gleiches gilt, wenn Dritte Informationen über Sie von mir erbitten.